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   OLG Bremen, 29.09.2000 - 5 U 39/2000c, 5 U 39/00c, 5 U 39/2000, 5 U 39/00   

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https://dejure.org/2000,18498
OLG Bremen, 29.09.2000 - 5 U 39/2000c, 5 U 39/00c, 5 U 39/2000, 5 U 39/00 (https://dejure.org/2000,18498)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29.09.2000 - 5 U 39/2000c, 5 U 39/00c, 5 U 39/2000, 5 U 39/00 (https://dejure.org/2000,18498)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29. September 2000 - 5 U 39/2000c, 5 U 39/00c, 5 U 39/2000, 5 U 39/00 (https://dejure.org/2000,18498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einräumung eines Wohnrechts; Schadensersatz wegen aufzuwendender Mietkosten; Verschaffungsvermächtnis in Form eines Gattungsvermächtnisses ; Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 90 § 2155 § 2169 § 2170
    Anwedungsbereich der Vorschrift des § 2155 BGB

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 19.11.2012 - 8 U 144/09

    Wohnsitzanspruch eines Mitglieds einer Adelsfamilie: Herausgabeanspruch bei

    Die Zulässigkeit dieses Vorgehens ergibt sich nicht aus der Entscheidung des OLG Bremen in ZEV 2001, 401.
  • OLG Schleswig, 03.06.2004 - 16 U 39/04

    Herausgabeanspruch des Erstehers gegen Inhaber eines auf Vermächtnis beruhenden

    Ein auf einem Vermächtnis beruhendes unentgeltliches Wohnrecht wird als Leihe eingeordnet (OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1359; zur Nichtanwendbarkeit von § 566 BGB bei Leihe auch OLG Köln NJW-RR 2000, 152), es ist nicht mietähnlich (OLG Bremen, Urteil vom 29. September 2000 - 5 U 39/00 -, zitiert nach juris; Schneider/Herget, 11. Aufl., Rdnr. 5106; vgl. auch OLG Frankfurt Rpfleger 1960, 409).
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